Microsoft 365 steht in Deutschland dauerhaft in der Kritik - wegen angeblich mangelndem Datenschutz. Die Debatte bremst vor allem die Digitalisierung. Aber wer hat Recht?

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Michael Schütz
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Das hin und her zum Datenschutz bei Microsoft 365 ist bei weitem nicht neu. Die Datenschutzaufsichtsbehörden meinen, Mängel zu erkennen – sind aber nicht in der Lage, diese Mängel mit Microsoft selbst abschließend zu klären und so für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten zu sorgen. In der daraus resultierenden Eskalation werden öffentliche Stellen und Unternehmen instrumentalisiert, um den Druck auf Microsoft zu erhöhen. Das führt zunehmend zu Unverständnis bei den Unternehmen und der Digitalisierung in Deutschland und Europa drohen Stagnation oder sogar Rückschritte.

Aktualisiert: Januar 2026


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Was sind die wesentlichen Kritikpunkte?

Im wesentlichen fußt die Kritik der Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Nutzung von Microsoft 365 auf der Tatsache, dass die Software nicht aus Europa stammt und in dem Zusammenhang technische und rechtliche Probleme entstehen könnten.

Bei der Nutzung von Microsoft 365 lässt sich eine Übermittlung bestimmter Nutzungsdaten, wie zum Beispiel der IP-Adresse, nicht vermeiden. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass Microsoft bestimmte Nutzungsdaten für eigene Zwecke verwendet oder an Werbepartner weitergibt.

Unter anderem werden folgende Punkte in Bezug zum Datenschutz bei Microsoft 365 moniert

Datenübermittlung in die USA
Ein grundsätzliches Problem bei der Nutzung von Microsoft 365 ist, dass personenbezogene Daten, die in die Vereinigten Staaten gesendet werden. Dort werden sie unter rechtlichen Bedingungen verarbeitet, die nicht dem europäischen Datenschutzniveau entsprechen.

Aktuelle Entwicklung: Seit Juli 2023 existiert mit dem EU-US Data Privacy Framework eine neue Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA. Microsoft ist unter diesem Framework zertifiziert. Zusätzlich hat Microsoft mit der EU Data Boundary technische Maßnahmen umgesetzt, durch die personenbezogene Daten fast ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet werden.

Mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung
Den Hintergrund dafür ist die mangelnde Transparenz darüber, wie personenbezogene Daten aus der Auftragsverarbeitung für eigene Zwecke von Microsoft verarbeitet werden und ob dies rechtmäßig geschieht.

Zu wenig Einwirkungsmöglichkeiten des Auftraggebers
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung liegt beim Auftraggeber, also dem Unternehmen, dass Microsoft 365 einsetzt. Er ist der Hauptverantwortliche für den Datenschutz. Der externe Dienstleister – hier Microsoft - wird bei der Auftragsverarbeitung nur unterstützend tätig, er ist praktisch der „verlängerte Arm“ seines Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber keine transparente Einsicht in die Datenverarbeitung des Auftragsverarbeiters hat, kann das zu rechtlichen Problemen führen.

Zwecke der Datenverarbeitung unklar
Während der Nutzung von Microsoft 365 werden in großem Umfang Daten über die individuelle Nutzung von Word, Excel, PowerPoint und Outlook, Teams und anderer Anwendungen und Dienste gesammelt. Durch eine verschlüsselte Datenübertragung bleibt oft unklar, welche Daten konkret gesendet werden. Daraus folgt das Problem, dass die Daten im Rahmen einer Prüfung nicht eingesehen werden können.

Löschung von Daten nicht kontrollierbar
Microsoft erstellt, speichert und verarbeitet Daten, ohne dass der Nutzer hierauf Einfluss hat. Dies gilt auch für die Datenlöschung. Gemäß DSGVO darf der Auftragsverarbeiter (hier Microsoft) personenbezogene Daten ausschließlich nach schriftlicher Weisung des Verantwortlichen verarbeiten. Wenn jedoch Microsoft 365 verwendet wird, können Kunden beim Erstellen und Löschen nichts ändern oder anpassen. Das bedeutet, dass der Kunde Microsoft keine Weisungen zum Beispiel bezüglich des Zeitpunkts der Datenlöschung erteilen kann.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 möglich?

Datenschutzrechtliche Probleme sehen die zuständigen Behörden in erster Linie bei Cloud-basierten Produkten. Ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Stellen ist allerdings auch heute schon DSGVO-konform möglich - nach der Auslegung der DSGVO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.

In Auftrag gegebene Datenschutzfolgenabschätzungen zu Teams, OneDrive, SharePoint und Azure AD, kommen zum Ergebnis, dass nach der Umsetzung bestimmter Maßnahmen keine hohen Risiken für den Datenschutz bestehen.

Es bleibt allerdings offen, ob sämtliche der folgend genannten Voraussetzungen umgesetzt werden sollten, oder ob es bereits genügt, wenn nur bestimmte der Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Datenschutz bei Microsoft 365 soll unter anderem durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden können:

Datenverkehr Umleiten durch Nutzung abgesicherter Browser
Leiten Sie den Internetverkehr über eine eigene Infrastruktur um. Durch entsprechende technische Maßnahmen können dadurch die heimischen IP-Adressen verschleiert werden. Verwenden Sie dafür einen sicheren und vorkonfigurierten Browser mit integriertem Schutz und vorkonfigurierten Terminal-Clients, um die umfassende Anonymisierung von Metadaten zu gewährleisten.

Pseudonyme E-Mail-Adressen und Unterbindung von LinkedIn-Integration
Verwenden Sie anonyme geschäftliche E-Mail-Adressen und verbieten Sie die Verwendung privater Microsoft-Konten. Zudem sollte die Einbindung von LinkedIn-Konten von Mitarbeitern verhindert werden. Dann können Adresseinträge von LinkedIn nicht automatisch übernommen werden.

Übertragung von Telemetrie-Daten unterbinden
Unterbinden Sie die Übertragung von Telemetrie-Daten beim Einsatz von Microsoft 365 und dem Windows-Betriebssystem. Alternativ könnten Sie komplett auf die Microsoft 365 Cloud-Lösungen verzichten und auf die On-Premise-Lösungen von Microsoft umsteigen. Darüber hinaus sollten Sie die produktseitig vorhandenen Konfigurationsmöglichkeiten nutzen, um die Übertragung von Diagnosedaten an Microsoft zu unterbinden oder zumindest einzuschränken.

Überwachung von Microsoft-Produktupdates
Überwachen Sie die Installation von Produktupdates von Microsoft. Prüfen Sie dabei, ob ein Update Konfigurationsänderungen bedeuten würde.

Was wären mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag?

Die nach den Datenschutzaufsichtsbehörden zu ergreifenden Maßnahmen würden sich vornehmlich auf die Arbeitseffektivität und die übergreifende Nutzung der in Microsoft 365 enthaltenen Apps auswirken. Da das Zusammenspiel aller Apps wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook etc. ein Kern bei der Nutzung von Microsoft 365 ist, stünde allerdings das komplette Tool in Frage.

Folgende Auswirkungen könnten die Maßnahmen haben:

Langsame Performance
Bei den geforderten technischen Eingriffen in den Workflow bleibt die Performance auf der Strecke. Je mehr Filter durch Firewalls und die Verhinderung von Datenübermittlung zur z.B. Verifizierung von Nutzern eingesetzt werden, desto langsamer arbeitet das System.

Nicht alle Features im vorgesehenen Sinne nutzbar
Im Sinne der Effektivität – besonders bei der Einbindung externer Daten in Projekte mit Word, Excel oder PowerPoint – könnten existierende datenintensive Features oder Addins innerhalb der Programme ggf. nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.

Zusammenwirkung der Apps erschwert
Die in Microsoft 365 enthaltenen Apps könnten nicht ohne eingehende Prüfung zusammen genutzt werden. Das heißt, die Zusammenwirkung der Apps zur Arbeitserleichterung und Optimierung der persönlichen Workflows wird erschwert oder gar unmöglich gemacht.

Workarounds nötig
Da gerade das Zusammenspiel der Apps aus Microsoft 365 den größten Pluspunkt für die Nutzung ausmacht, werden durch die Vorgaben wieder Workarounds nötig. Gerade die immer bessere Zusammenarbeit der Programme hatte derlei Workarounds allerdings erst unnötig gemacht.

Bereits beim digitalen Unterricht scheitert vieles am Datenschutz

Die Probleme beginnen bereits in der Schule. Microsoft 365 ist oft Teil der Berufsausbildung und es wird erwartet, dass Schülerinnen und Schüler damit umgehen können. Einige Datenschützer setzen hier Maßstäbe an, die nicht mit der Realität übereinstimmen. Die theoretische Möglichkeit, dass US-Geheimdienste Schülerdaten abgreifen könnten, kann keine ausreichende Begründung für den Ausschluss solcher Anwendungen sein.

Der Datenschutz ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, aber Schülerinnen und Schüler haben auch ein Anrecht auf einen guten und zeitgemäßen Unterricht. Die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung variiert stark zwischen den Datenschutzbeauftragten der Länder. Bei einigen Datenschützern findet keine vernünftige und praxisbezogene Abwägung statt. Das Ergebnis in einigen Fällen: Ausgerechnet in der Schule darf Microsoft 365 nicht genutzt werden. An dieser Stelle kann es eine Aufgabe der Politik, die Prioritäten zu klären.

Wie ist eigentlich die Rechtslage?

Die Rechtslage hat sich seit 2022 erheblich geklärt. Drei Entwicklungen haben die Situation verändert: das EU-US Data Privacy Framework, die Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur EU-Kommission und der Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Neue Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA

Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework angenommen. Der Beschluss bestätigt zertifizierten US-Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau. Microsoft ist unter diesem Framework zertifiziert. Damit können personenbezogene Daten an Microsoft in den USA übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen wie Standardvertragsklauseln erforderlich sind.

Das Framework ersetzt das Privacy Shield, das der EuGH 2020 im Schrems-II-Urteil für ungültig erklärt hatte. Ob auch das neue Abkommen einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist offen. Eine erste Klage wurde im Oktober 2023 vom EuG abgewiesen. Max Schrems hat angekündigt, auch dieses Abkommen anzufechten.

DSGVO enthält weiterhin keine Herstellerpflichten

Trotz der verbesserten Rechtslage bleibt ein strukturelles Problem bestehen: Die DSGVO enthält keine Herstellerpflichten. Anders als bei Produkten, für die europäische CE-Richtlinien gelten, gibt es keine Verpflichtung für Softwarehersteller, ihre Produkte von vornherein datenschutzkonform auszugestalten.

Die Verantwortung liegt deshalb bei den Unternehmen und Behörden, die Microsoft 365 einsetzen. Sie sind die Verantwortlichen im Sinne der DSGVO und müssen nachweisen, dass sie ihre Pflichten nach Art. 28 DSGVO erfüllen. Microsoft ist als Auftragsverarbeiter nur der „verlängerte Arm" seiner Kunden.

Behördliche Bewertungen geben Orientierung

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit Microsoft 365 befasst. Ihre Bewertungen haben sich dabei verändert:

November 2022: Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellte fest, dass Verantwortliche den Nachweis eines datenschutzkonformen Betriebs auf Grundlage des damaligen Datenschutznachtrags nicht führen können. Sie benannte sieben konkrete Kritikpunkte.

Juli 2025: Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) bestätigte, dass die EU-Kommission Microsoft 365 datenschutzkonform nutzt – nach Umsetzung zusätzlicher vertraglicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen.

November 2025: Der Hessische Datenschutzbeauftragte (HBDI) veröffentlichte einen 137-seitigen Bericht, wonach Microsoft 365 datenschutzkonform genutzt werden kann – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Entwicklungen zeigen: Ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 ist möglich. Aber er ist kein Selbstläufer. Unternehmen müssen aktiv werden:

Dokumentation: Das Verarbeitungsverzeichnis muss die Datenverarbeitung durch Microsoft 365 vollständig abbilden. Microsoft stellt dafür Dokumentationen wie das M365-Kit bereit.

Risikobewertung: Je nach Art der verarbeiteten Daten kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Besonders bei sensiblen Daten nach Art. 9 DSGVO.

Konfiguration: Die Datenschutzeinstellungen müssen geprüft und angepasst werden. Microsoft bietet verschiedene Optionen, um die Datenübermittlung einzuschränken.

Fortlaufende Prüfung: Datenschutzkonformität ist kein statischer Zustand. Produktupdates, neue Funktionen und geänderte Vertragsbedingungen erfordern regelmäßige Überprüfung.

Die DSK selbst hat sich seit November 2022 nicht erneut zu Microsoft 365 geäußert. Eine aktualisierte Stellungnahme wäre angesichts der veränderten Rahmenbedingungen wünschenswert.

Die Unternehmen sind (wieder mal) die Leidtragenden

Da die Datenschutzaufsichtsbehörden also wenig Möglichkeiten haben, die vermeintlichen Probleme direkt mit den Anbietern zu lösen, greifen sie auf eine weitere Eskalationsstufe zurück: Die Behörden treten mit ihrer Interpretation der DSGVO an Unternehmen und öffentliche Stellen heran. In Einzelfallprüfungen in den Unternehmen und Institutionen werden diesen nun mangelnder Datenschutz durch die Nutzung von Microsoft 365 vorgeworfen. Durch diesen Umweg soll der Druck auf die Hersteller erhöht und die Behebung der Mängel erzwungen werden.

Derlei Einzelfallprüfungen bei mehr oder weniger zufällig ausgesuchten Unternehmen und Institutionen führen hier zu großen Mehrbelastungen und zwingen die Verantwortlichen indirekt zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte. Bei fehlendem Budget für solche gerichtlichen Auseinandersetzungen führt dies bei Start-ups, kleinen Unternehmen, Schulen oder öffentlichen Stellen zu Unverständnis, Frust und Resignation.

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Im Zweifel für den Angeklagten: Rücksicht ist geboten!

Die DSGVO enthält auch Jahre nach ihrer Einführung noch immer viele ungeklärte und strittige Rechtsfragen. Die in der DSGVO enthaltenen Vorschriften bedürfen in vielen Fällen schlicht der Auslegung. Aber einer Auslegung, die den Datenschutz in Einklang mit Grundrechten wie der unternehmerischen Freiheit und dem Recht auf Bildung bringt. Das bedeutet, dass die DSGVO neben dem Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten auch den freien Datenverkehr ermöglichen soll.

Genau hier verengt sich der Flaschenhals. Ohne Zweifel birgt eine moderne Cloud-Lösung wie Microsoft 365 Risiken beim Datenschutz, dafür hat eine solche Software wiederum einige Vorteile, die den freien Datenverkehr unterstützen. Zu den großen Vorteilen von Lösungen wie Microsoft 365 zählt sicherlich die bessere Performance aber vor allem auch die Cybersicherheit. Immer häufiger liest man von Datenlecks selbst betriebener IT-Systeme – seltener jedoch bei Anbietern wie Microsoft.

Wenn sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden mit ihrer Interpretation der DSGVO durchsetzen würden, könnte der Betrieb einer Cloud-Lösung wie Microsoft 365 unmöglich werden. Welchen Rückschritt das für die Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung in Europa bedeuten würde, ist kaum auszumalen.

Wir lieben Office Magazinartikel "Datenschutz bei Microsoft 365" - Grafik 02

Augenmaß und Verhältnismäßigkeit bei den Prüfkriterien oft nicht gegeben

Dabei gehen die Sichtweisen der Datenschutzaufsichtsbehörden in den verschiedenen europäischen Ländern durchaus auseinander. Eine Einigung auf europäische Ebene durch eine einheitliche Auslegung der DSGVO scheint in weiter Ferne. Besonders die bereits beschriebenen Alleingänge der deutschen Datenschutzbehörden erschweren die Abstimmungen mit Microsoft auf europäischer Ebene.

Über die Jahre wurden sehr intensive Gespräche zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden und Microsoft geführt. Dabei hat sich Microsoft bereits erheblich bewegt und viele Wünsche in Bezug auf seine Cloud-Lösung Microsoft 365 bereits umgesetzt. Dass die Datenschutzaufsichtsbehörden trotzdem immer noch nicht überzeugt sind, wirft die berechtigte Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Prüfkriterien auf.

Der Fokus auf Microsoft und Microsoft 365 scheint in Anbetracht vielfältiger Bedrohungen des Datenschutzes wenn nicht verfehlt, dann zumindest unverhältnismäßig - betrachtet man realistisch die praktische Relevanz von Microsoft 365 für Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit.

Gefragt sind wieder einmal die Unternehmen des Mittelstandes, die der engen Interpretation der DSGO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden entgegentreten müssen. Die Frage danach, wie die Digitalisierung in der heutigen, sich rasant weiter entwickelnden Zeit realisiert werden soll, ist aktueller denn je. Wie sind die neuen Technologien von heute und morgen mit der Cybersicherheit und dem Datenschutz in Einklang zu bringen?

Aktueller Stand und Entwicklung

HBDI Hessen: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden (November 2025)

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel hat am 15. November 2025 einen 137-seitigen Bericht zum Einsatz von Microsoft 365 veröffentlicht. Das Ergebnis: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden – sowohl von öffentlichen Stellen als auch von Unternehmen.

Damit bricht erstmals eine deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde mit der pauschalen Unmöglichkeitsthese der DSK von November 2022. Der HBDI führte seit Januar 2025 intensive Verhandlungen mit Microsoft und prüfte die sieben Kritikpunkte der DSK erneut. Sein Fazit: Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2022 in mehreren Punkten verändert.

Zu den Veränderungen zählen:

  • Die neue Rechtsgrundlage durch das EU-US Data Privacy Framework
  • Die Umsetzung der EU Data Boundary
  • Die Überarbeitung des Datenschutznachtrags (DPA) durch Microsoft
  • Zusätzliche Dokumentationen wie das M365-Kit für Kunden
  • Für hessische Behörden: ein spezielles DPA für öffentliche Stellen (DPA-öS)

Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen für Verantwortliche. Dazu gehören: Prüfung des eigenen Bedarfs, Nutzung der Microsoft-Dokumentation für das Verarbeitungsverzeichnis, Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bei Bedarf und regelmäßige Überprüfung der Konfiguration.

Ausblick: Neubewertung durch die DSK erwartet
Die DSK selbst hat sich seit November 2022 nicht erneut zu Microsoft 365 geäußert. Angesichts der Entwicklungen – EU-US Data Privacy Framework, EDSB-Entscheidung, HBDI-Bericht – wäre eine aktualisierte Stellungnahme der DSK wünschenswert. Der aktuelle Zustand schafft Unsicherheit bei Unternehmen, da unklar ist, welche der damaligen Kritikpunkte noch zutreffen.

Die Entscheidungen des EDSB und des HBDI zeigen: Ein datenschutzkonformer Einsatz ist möglich – vorausgesetzt, Verantwortliche erfüllen ihre Pflichten nach der DSGVO und setzen die empfohlenen Maßnahmen um. Datenschutzkonformität ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess.

EDSB bestätigt datenschutzkonforme Nutzung durch die EU-Kommission (Juli 2025)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hatte im März 2024 festgestellt, dass die EU-Kommission bei der Nutzung von Microsoft 365 gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Er ordnete Korrekturmaßnahmen an und setzte eine Frist bis Dezember 2024.

Im Juli 2025 schloss der EDSB das Verfahren ab: Die EU-Kommission hat die geforderten Maßnahmen umgesetzt. Der EDSB bestätigte, dass die Nutzung von Microsoft 365 durch die Kommission nun datenschutzkonform ist. Voraussetzung war eine intensive Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und Microsoft, die in zusätzlichen vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen mündete.

Wojciech Wiewiórowski, der Europäische Datenschutzbeauftragte, kommentierte: „Dies ist ein bedeutender gemeinsamer Erfolg und ein starkes Signal dafür, was durch konstruktive Zusammenarbeit und wirksame Aufsicht erreicht werden kann."

EDSB bestätigt datenschutzkonforme Nutzung durch die EU-Kommission (Juli 2025)Microsoft setzt EU Data Boundary um (seit Januar 2024)

Microsoft hat seine technische Infrastruktur angepasst und die sogenannte EU Data Boundary eingeführt. Seit Januar 2024 werden nicht nur Kundendaten, sondern auch alle weiteren personenbezogenen Daten – etwa Nutzungs- und Diagnosedaten – innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet. Damit reagiert Microsoft auf einen der zentralen Kritikpunkte der Datenschutzbehörden.

EDSB bestätigt datenschutzkonforme Nutzung durch die EU-Kommission (Juli 2025)Das EU-US Data Privacy Framework schafft neue Rechtsgrundlage (Juli 2023)

Am 10. Juli 2023 hat die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework angenommen. Der Beschluss bestätigt zertifizierten US-Unternehmen – darunter Microsoft – ein angemessenes Datenschutzniveau. Datenübermittlungen in die USA sind damit auf einer neuen rechtlichen Grundlage möglich, ohne dass zusätzliche Maßnahmen wie Standardvertragsklauseln erforderlich sind.

Das Framework ist der Nachfolger des Privacy Shield, das der EuGH 2020 im Schrems-II-Urteil für ungültig erklärt hatte. Kritiker wie Max Schrems haben angekündigt, auch dieses Abkommen gerichtlich prüfen zu lassen. Eine erste Klage wurde allerdings im Oktober 2023 vom EuG abgewiesen.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Im Falle des Datenschutzes bei Microsoft 365 hat sich diese Weisheit bestätigt. Beide Seiten haben sich bewegt: Microsoft hat mit der EU Data Boundary, überarbeiteten Verträgen und zusätzlichen Dokumentationen auf die Kritik reagiert. Die Datenschutzbehörden – allen voran der HBDI in Hessen – haben anerkannt, dass ein datenschutzkonformer Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das Ergebnis ist kein Freibrief, aber eine deutlich klarere Ausgangslage als noch 2022. Unternehmen, die Microsoft 365 einsetzen wollen, haben jetzt konkrete Orientierung. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei ihnen – aber sie ist erfüllbar.


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