Die hier veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingunen der Wir lieben Office GmbH sind Bestandteil jedes Auftrags. Bei Fragen dazu rufen Sie uns bitte an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Abwicklungsvereinbarung
Stand: August 2024
Um Ihren Auftrag fristgemäß, mangelfrei und so günstig wie möglich für Sie abwickeln zu können, wird zwischen der Wir lieben Office GmbH und dem Auftraggeber wie folgt vereinbart:
Leistungsangebot
Die Wir lieben Office GmbH (im Folgenden WLO genannt) erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich der Vorlagen-, Präsentations- und Dokumentenerstellung für Unternehmen und freie Berufe. Dies erfolgt in der Regel mit Programmen des Office-Pakets von Microsoft®</sup (Microsoft®</sup Office, Microsoft 365).
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Briefings, Angeboten und deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von WLO.
Der Auftraggeber stellt mit Auftragserteilung alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Inhalte zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere grundlegende Materialien wie Logos, Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Tabellen, Software und anderes. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
Geheimhaltung
WLO verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus wird WLO sowohl deren Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen verpflichten.
Alle WLO überlassenen Arbeitsunterlagen werden vertraulich behandelt und allein zur Erfüllung der im Angebot vereinbarten Leistungen verarbeitet, verändert und gespeichert.
Haftung
WLO haftet in keinem Fall wegen der in den Präsentationen, Dokumenten und Vorlagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Es besteht auch keine Haftung für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
WLO haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Gesamtbetrag aller Schadenersatzforderungen, die aus dem Vertragsverhältnis gegen WLO begründet sein können, wird auf die Höhe des einmaligen Ertrages von WLO beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. In allen Fällen ist eine Schadenersatzforderung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, jegliche Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Auftrag
Die Auftragserteilung des Auftraggebers erfolgt schriftlich per E-Mail auf Basis des vorliegenden Angebotes. Diese Vereinbarung ist von WLO ebenso per E-Mail – mit deutlichem Bezug auf das zugrunde liegende Angebot - zu bestätigen.
Der Auftraggeber stellt vor der Auftragsbestätigung sicher, dass alle gewünschten Anforderungspunkte aufgenommen wurden. Ausschließlich die im Angebot detailliert beschriebenen Produkte und Dienstleistungen sind Bestandteil des Leistungsvertrages.
Der Auftraggeber erstellt vor Auftragsbeginn mit WLO einen Zeitplan, innerhalb dessen der Auftrag durch WLO abzuwickeln ist. Verschiebungen innerhalb der aufgestellten Fristen, die durch den Auftraggeber verursacht und verschuldet werden, gehen nicht zu Lasten der WLO. Sollten Probleme im Zeitplan auftreten, sind diese von beiden Seiten sofort bekannt zu geben.
In der Regel benötigen wir ab dem Zeitpunkt der Angebotsbestätigung und Erhalt aller für die Vorlagenerstellung oder Programmierung notwendigen Materialien, eine Vorlaufzeit von 3 bis 10 Werktagen, bevor wir mit der Umsetzung beginnen. Die Dauer der Vorlagenerstellung oder Programmierung richtet sich nach dem Projektumfang.
Mit der Auftragserteilung übersendet der Auftraggeber sämtliche zu verwendenden Bilder, Texte, Code und Grafiken in digitaler Form und in üblichen Dateiformaten, sofern nicht anderweitig vereinbart oder bei WLO bereits vorhanden.
Mit der Auftragserteilung benennt der Auftraggeber der WLO einen Ansprechpartner im eigenen Hause, der sich mit der EDV sowie den technischen Anforderungen an die EDV hinreichend auskennt und über die Auftragsdurchführung durchgehend der WLO als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Gegebenenfalls ist ein Vertreter zu benennen. Der Kontakt mit diesen Ansprechpersonen sollte über E-Mail ermöglicht werden.
WLO und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber die technischen Mittel zur Verfügung haben muss, um die gelieferten Vorlagen und Programmierungen in vollem Umfang zu testen. Hierzu gehört insbesondere die richtige Version des Betriebssystems und die passende Office-Version – sowie gegebenenfalls benötigte Sicherheits-Updates und Service Packs.
Der Auftraggeber hat sich insoweit bei WLO darüber zu informieren, welche technischen Voraussetzungen die eigene EDV haben muss, damit eine mangelfreie Vorlage und Programmierung erstellt und auf der eigenen EDV genutzt werden kann. Sollte sich ein Defizit hinsichtlich der technischen Voraussetzungen ergeben, bietet WLO an, hier beratend tätig zu werden. Diesbezüglich ist ein gesonderter Auftrag notwendig.
Durchführung und Abnahme
Nach Auftragserteilung und Erstellung des Zeitplanes wird der Auftrag von WLO durchgeführt.
Bei der Übernahme gelieferter Layouts für die Vorlagen ist WLO auf die technischen Möglichkeiten der MS-Office-Programme angewiesen. Besonders bei den typografischen Eigenschaften (Mikrotypografie) bieten die Office-Programme, im Vergleich zu professionellen Layoutprogrammen (z.B. InDesign), nur deutlich gröbere Anpassungsmöglichkeiten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es dadurch zu Abweichungen bei der Darstellung von Schriften kommen kann.
Der Auftraggeber erhält eine erste Version zum Testen. Diese erste Version ist in vollem Umfang einsatzbereit und dient dazu, sämtliche Funktionen in der täglichen Anwendung zu testen und Änderungswünsche oder Probleme zu ermitteln.
Sollten Änderungen gewünscht sein, so werden diese schriftlich per E-Mail übermittelt und WLO setzt die Anforderungen nach Zeitaufwand, inkl. Nachweis bei Rechnungsstellung, um (Revision).
Revisionsphasen dauern in der Regel 10 Arbeitstage und beginnen mit der Übersendung der ersten Version. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Änderungen und/oder Mängel bis zum Ablauf der 10-Arbeitstage-Frist der WLO schriftlich mitzuteilen. Sollten bis zum Ablauf der 10 Arbeitstage keine Änderungswünsche seitens des Auftraggebers bei WLO eingegangen sein, gilt die Version als abgenommen.
Nutzungsbedingungen und Rechte zur Bearbeitung bei Programmierungen
Dem Auftraggeber wird mit Überlassung des Programms ein einfaches grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Die Nutzung durch Schwesterunternehmen ist nicht enthalten und bedarf einer separaten Vereinbarung.
Die Funktionen können zeitlich unbegrenzt genutzt werden. WLO ist und bleibt Urheber des entwickelten Programms.
Die Übergabe des Quellcodes ist im Umfang nicht enthalten. WLO ist berechtigt, das hergestellte Programm oder einzelne, nicht nur unwesentliche Werkteile davon, in veränderter oder unveränderter Form selbst zu benutzen oder an Dritte weiterzugeben. WLO gewährleistet hierbei, dass geheime Informationen des Auftraggebers nicht an Dritte weitergereicht werden.
Mängel und Gewährleistung
Bei der Ausgabe von WLO erstellter Vorlagen über den jeweiligen Hausdrucker des Auftraggebers kann es zu technisch bedingtem Verzug seitens des Druckers kommen. Trotz Millimetergenauer Anlage der Vorlage durch die WLO ist dieses nicht auszuschließen, da es hier auf die Parametrierung des Druckers ankommt. Hierdurch notwendig werdende nachträgliche Anpassungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. WLO kann keine Gewähr für die Passgenauigkeit der erstellten Vorlagen bei der Ausgabe auf kundeninternem Drucker übernehmen.
Die Programme des Microsoft Office Paketes haben lediglich ein eingeschränktes Farbmanagement. Dadurch kann es zu Farbabweichungen gegenüber den definierten Hausfarben bei der Druckausgabe auf dem Drucker des Auftraggebers kommen. WLO kann keine Gewähr für die farbgetreue Wiedergabe der in der Vorlage eingearbeiteten Farben (z.B. im Rahmen des Logos, der Grafiken, der Schriften, der Tabellen, der Linien und der Flächen etc.) übernehmen.
WLO haftet nicht für Fehler in Darstellung und Funktion, wenn diese Fehler nachweislich durch (bekannte oder unbekannte) Bugs in den Microsoft-Office Programmen selbst begründet sind. Workarounds sind separat zu beauftragen.
Ebenso haftet WLO nicht bei Darstellungsfehlern oder Funktionsausfall, die durch Updates von Microsoft in Programmierungen auftreten. Die Fehlersuche von WLO beschränkt sich auf Tests der entsprechenden Funktion im Livebetrieb auf einem WLO-internen, unabhängigen und neuinstallierten System (Windows und Microsoft 365). Sollte der Fehler in der Testumgebung nicht auftreten, wird eine weitere Fehlersuche auf dem System des Auftraggebers im Rahmen des Supports nach Aufwand berechnet.
WLO übernimmt bei der Anpassung der vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, auch wenn sie von WLO erstellt wurden, keine Gewährleistung für die technische Funktionsfähigkeit der angepassten Vorlagen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich Mängelbeseitigungsaufforderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Testversion WLO schriftlich mitzuteilen. WLO übersendet sodann im Rahmen des festgelegten Zeitplanes die korrigierte Testversion. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese wiederum umfassend zu prüfen.
Sollten bis zum Ablauf der 10 Arbeitstage keine weitere Mängelbeseitigungsaufforderung seitens des Auftraggebers bei WLO eingegangen sein, gilt die Version als abgenommen.
Fehlende Funktionen, die im Angebot nicht enthalten sind, gelten nicht als Mängel.
Wenn Vorlagen oder Programmierungen in unsere Umgebung nachweislich laufen, dann sind es keine Mängel.
Fehler, die nachweislich dem Auftraggeber zuzuordnen sind, gelten nicht als Mängel. Zum Beispiel falsch benannte oder installierte Office-Versionen, fehlerhafte gelieferte oder beim Auftraggeber nicht installierte Schriften, Abweichungen beim Druck u.ä.
Die Fehlersuche wird nach Aufwand in Rechnung gestellt, wenn sich herausstellt, dass der Fehler beim Auftraggeber liegt.
Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstiges
Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise beinhalten alle den einzelnen Positionen zugeordneten Arbeiten. Zusätzliche Leistungen über das Angebot hinaus (ausgenommen Revisionsphasen nach Zeitaufwand), sind nach vorheriger schriftlicher Auftragserteilung nach Aufwand gesondert zu berechnen.
Bei einer Auftragsdauer von mehr als 30 Tagen sind sich die Parteien darüber einig, dass Abschlagszahlungen in angemessener Höhe (bis zu 50% der Auftragssumme) auf bereits geleistete Arbeiten des Auftragsumfanges von der WLO gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen sind.
WLO ist berechtigt, Logos des Auftraggebers sowie inhaltsneutrale Arbeitsergebnisse auf der eigenen Website zur Eigenwerbung zu verwenden. Dies kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Bremen als Gerichtsstand vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Alle Leistungen, die von WLO für den Auftraggeber erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen WLO und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.
© 2003 – 2024, Wir lieben Office GmbH